Rom/Würzburg (POW) Papst Franziskus hat den altersbedingten Amtsverzicht von Bischof Dr. Friedhelm Hofmann (75) mit Wirkung vom 18. September 2017, 12 Uhr, angenommen. Das teilte der Vatikanische Pressesaal am Montag, 18. September, in Rom mit. Bischof Hofmann hatte bereits vor Vollendung seines 75. Lebensjahres gemäß dem Gesetzbuch der lateinischen Kirche dem Papst seinen altersbedingten Amtsverzicht angeboten. Mit der Entscheidung des Papstes ist der Bischöfliche Stuhl von Würzburg vakant. Erloschen ist auch die Amtsvollmacht von Generalvikar Thomas Keßler (62), da die Aufgabe des Generalvikars aufs Engste mit dem Bischof verbunden ist.
Bis zur Wahl eines Diözesanadministrators ist die Leitung der Diözese Würzburg auf Dompropst Weihbischof Ulrich Boom (69) als dienstältesten Weihbischof übergegangen. Er hat das Domkapitel unverzüglich zur Wahl des Diözesanadministrators innerhalb von acht Tagen nach Eintritt der Sedisvakanz einzuberufen. Die Wahl des Diözesanadministrators bedarf keiner Bestätigung von Rom. Nach dem Recht der lateinischen Kirche kann für die Aufgabe des Diözesanadministrators nur jemand gültig bestellt werden, der Priester ist, mindestens 35 Jahre alt ist und sich durch Wissen und Klugheit auszeichnet. Er ist verpflichtet, in der Diözese zu residieren und die Messe für das Gottesvolk der Diözese Würzburg zu feiern. Der Diözesanadministrator darf keine Grundsatzentscheidungen treffen, die im Bistum langfristige Änderungen bedeuten und damit den Nachfolger von Bischof Hofmann binden würden. Das Kirchenrecht schreibt: „Während der Sedisvakanz darf nichts verändert werden.“ Zur Unterstützung seiner Leitungstätigkeit kann der Diözesanadministrator einen Ständigen Vertreter berufen.
Gemäß dem Konkordat zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Freistaat Bayern von 1924 haben die Würzburger Domkapitulare weiter eine Liste mit geeigneten Bischofskandidaten unmittelbar „nach Erledigung des Bischöflichen Stuhls“ zu erstellen. Die Liste übermitteln sie dem Apostolischen Nuntius Erzbischof Dr. Nikola Eterović, der diese dann kommentiert nach Rom weiterleitet. Darüber hinaus reichen die bayerischen Domkapitel sowie die Bischöfe der Freisinger Bischofskonferenz alle drei Jahre eine Liste mit geeigneten Kandidaten für das Bischofsamt beim Apostolischen Stuhl ein.
Der Papst hat dann die volle Freiheit, aus den vorliegenden Listen einen geeigneten Bischof von Würzburg auszuwählen und zu ernennen. Vor der Veröffentlichung der Ernennungsbulle ist der Heilige Stuhl jedoch verpflichtet, sich bei der Bayerischen Staatsregierung zu vergewissern, ob gegen den Kandidaten Bedenken politischer Art bestehen. Zum Beispiel könnte die Staatsregierung ihr Veto einlegen, wenn der Kandidat mit einer Gruppierung sympathisieren würde, die dem Grundgesetz widerspricht.
Das Kirchenrecht fordert von einem Bischofskandidaten folgende Eigenschaften: Glaubenstreue, gute Sitten, Frömmigkeit, Seeleneifer, Lebensweisheit, Klugheit und menschliche Tugenden, weiter einen guten Ruf und das Doktorat oder wenigstens das Lizentiat in den Bibelwissenschaften, der Theologie oder dem kanonischen Recht oder wenigstens eine ausreichende Erfahrung in diesen Fächern. Ein Bischof muss mindestens 35 Jahre alt und bereits seit fünf Jahren Priester sein. Im so genannten Informativprozess überprüft der Apostolische Stuhl die Eignung eines Kandidaten. Er kann dabei verschiedene Personen seiner Wahl – Priester und Laien – befragen. Die Bestellung eines Bischofs hat in den vergangenen Jahren in Deutschland meist ein knappes Jahr gedauert.
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