Die Bedeutung des Bischofs und des Bischofskollegiums war lange offen, schreibt die Katholische Akademie Domschule Würzburg in der Einladung. Das änderte sich erst auf dem Zweiten Vatikanischen Konzil mit der dogmatischen Konstitution über die Kirche „Lumen gentium“. Im Dekret über die Hirtenaufgabe der Bischöfe „Christus Dominus“ wurden erste rechtliche Konsequenzen daraus gezogen. Ausgehend von diesen beiden Dokumenten, erläutert Bischof Hofmann die Stellung des Bischofs und des Kollegiums der Bischöfe in der Kirche. Weiterhin geht es um Perspektiven dafür, wie die Bischöfe ihre Hirtenaufgabe vor Ort wie auch für die Gesamtkirche leisten können. Der Eintritt ist frei.
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