Zukünftig vertritt Köhler die Arbeitnehmerseite am sechsten Senat. Unter anderem werden am sechsten Senat Urteilsverfahren zur Auslegung von Tarifverträgen und Dienstordnungen des öffentlichen Dienstes sowie Tarifverträgen und Arbeitsrechtsregelungen von Religionsgemeinschaften behandelt. Bei der KAB berät Köhler als Diözesansekretär und Arbeitsrechtsexperte KAB-Mitglieder bei arbeits- und sozialrechtlichen Fragestellungen. Zudem schult er Betriebsräte, Personalräte und Mitarbeitervertreter bei Fragen der innerbetrieblichen Mitbestimmung. Bis Januar 2018 war Köhler fünf Jahre ehrenamtlicher Arbeitsrichter der Arbeitnehmerseite am Arbeitsgericht Würzburg, Außenstelle Aschaffenburg. Die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung ist Teil der „Sozialen Selbstverwaltung“. Sie vertritt die Anliegen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern an Gerichten, in Berufsgenossenschaften, in Verwaltungsräten von Krankenkassen und in der Deutschen Rentenversicherung.
(0918/0207; E-Mail voraus)
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